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   OVG Niedersachsen, 10.09.2007 - 5 ME 183/07   

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https://dejure.org/2007,17691
OVG Niedersachsen, 10.09.2007 - 5 ME 183/07 (https://dejure.org/2007,17691)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.09.2007 - 5 ME 183/07 (https://dejure.org/2007,17691)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. September 2007 - 5 ME 183/07 (https://dejure.org/2007,17691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wechsel des Studienseminars während des Vorbereitungsdienstes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung zur Fortsetzung einer Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Studienseminar; Destabilisierung des Gesundheitszustandes durch "Rückkehr der Antragstellerin in ihr altes Studienseminar"

  • Judicialis

    VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123
    Studienseminar; Vorbereitungsdienst; Wechsel; Zuweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Fortsetzung einer Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Studienseminar; Destabilisierung des Gesundheitszustandes durch "Rückkehr der Antragstellerin in ihr altes Studienseminar"

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 5 OA 217/08

    Bemessung des Streitwertes bei Klagen auf Zuweisung an ein anderes Studienseminar

    Die gemäß den §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet, weil die in erster Instanz vorgenommene Streitwertfestsetzung auf 5.000 EUR, die der Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 10.9. 2007 - 5 ME 183/07 - und vom 2.10.2007 - 5 ME 121/07 - Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit), nicht zu beanstanden ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2010 - 2 B 11363/09

    Zuweisung einer Ausbildungsschule für Lehramtsanwärter; persönliche und

    Ein Anspruch auf Zuweisung an eine andere Ausbildungsschule - wie ihn die Antragstellerin geltend macht - kommt demgemäß nur dann in Betracht, wenn zwingende, unabweisbare Gründe im Einzelfall einen Wechsel der Ausbildungsschule gebieten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10. September 2007 - 5 ME 183/07 - juris, Rn. 8).
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